Ausländerbehörde Gelsenkirchen: Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Die Einrichtung hat 4 Tage pro Woche geöffnet: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. An folgenden Tagen bleibt die Einrichtung geschlossen: Mittwoch, Samstag und Sonntag. Die Öffnungszeiten der kommenden 7 Tage für das Angebot Ausländerbehörde Gelsenkirchen haben wir in in der folgenden Tabelle für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie auch die angegebenen Hinweise. | ||||
WochentagTag | Datum | Geöffnet? | Uhrzeiten | Hinweise |
---|---|---|---|---|
SonntagSo | 19. Mai 202419.05. | geschlossen | heute geschlossen! | |
MontagMo | 20. Mai 202420.05. | geöffnet | 08:30 - 15:30 Uhr | |
DienstagDi | 21. Mai 202421.05. | geöffnet | 08:30 - 12:30 Uhr | |
MittwochMi | 22. Mai 202422.05. | geschlossen | ||
DonnerstagDo | 23. Mai 202423.05. | geöffnet | 08:30 - 12:30 Uhr | |
FreitagFr | 24. Mai 202424.05. | geöffnet | 08:30 - 12:30 Uhr | |
SamstagSa | 25. Mai 202425.05. | geschlossen |
Anschrift, Telefon, E-Mail
Kategorie | Ausländerbehörde |
Anschrift | Husemannstr. 32, 45875 Gelsenkirchen |
Telefon | 0209/169-2314 |
E-Mail sendenMaps & Routenplaner |
Dienstleistungen (Auswahl)
Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere
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Wichtige Hinweise
Wir haben Anschrift, Telefon und E-Mail des Angebots Ausländerbehörde Gelsenkirchen sorgfältig für Sie recherchiert. Die Angabe Website ist uns leider nicht bekannt.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geschlossen!
Die angegebenen Dienstleistungen (Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.
Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geschlossen!
Die angegebenen Dienstleistungen (Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.
Ausländerbehörde Informationen
Die Ausländerbehörde ist auch als Amt für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt bekannt. Aufgabe ist der Vollzug des Ausländerrechts. Die Zuständigkeit und die Aufgaben im Ausländerrecht richten sich nach den Aufenthaltsgesetzen der Bundesländer und dem Freizügigkeitsgesetz der EU.
Das Aufenthaltsgesetz ist Teil des Zuwanderungsgesetzes und beinhaltet u. a. Bestimmungen zu Ein- und Ausreise und Asyl bzw. Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Bundesweit gilt die Aufenthaltsverordnung.
Das Aufenthaltsgesetz ist Teil des Zuwanderungsgesetzes und beinhaltet u. a. Bestimmungen zu Ein- und Ausreise und Asyl bzw. Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Bundesweit gilt die Aufenthaltsverordnung.
Ausländerbehörde Dienstleistungen
Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind u. a. Asylrecht, Asylverfahren, Abschiebungen und Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Au-Pair-Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel, Duldung, Einbürgerungsverfahren, Freizügigkeitsbescheinigung, elektronischer Aufenthaltstitel, Integrationskurs, Zurückschiebung, Einladungserklärung, Verlängerung des Aufenthaltstitels und Beratung bei Asyl-, Aufenthalts- und Einbürgerungsangelegenheiten entspr. EU-Freizügigkeitsgesetz, Aufenthaltsgesetz und Zuwanderungsgesetz.
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