Ausländerbehörde Gelsenkirchen
Anschrift, Telefon, E-Mail
Kategorie | Ausländerbehörde |
Anschrift | Husemannstr. 32, 45875 Gelsenkirchen |
Telefon | 0209/169-2314 |
E-Mail sendenMaps & Routenplaner |
Öffnungszeiten
Mo | 08:30 - 15:30 Uhr |
Di | 08:30 - 12:30 Uhr |
Do | 08:30 - 12:30 Uhr |
Fr | 08:30 - 12:30 Uhr |
So | heute geschlossen |
Dienstleistungen (Auswahl)
Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere
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Wichtige Hinweise
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Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geschlossen!
Die angegebenen Dienstleistungen (Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere, u.a.) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten.
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Ausländerbehörde Informationen
Die Ausländerbehörde ist auch als Amt für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt bekannt. Aufgabe ist der Vollzug des Ausländerrechts. Die Zuständigkeit und die Aufgaben im Ausländerrecht richten sich nach den Aufenthaltsgesetzen der Bundesländer und dem Freizügigkeitsgesetz der EU.
Das Aufenthaltsgesetz ist Teil des Zuwanderungsgesetzes und beinhaltet u. a. Bestimmungen zu Ein- und Ausreise und Asyl bzw. Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Bundesweit gilt die Aufenthaltsverordnung.
Das Aufenthaltsgesetz ist Teil des Zuwanderungsgesetzes und beinhaltet u. a. Bestimmungen zu Ein- und Ausreise und Asyl bzw. Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Bundesweit gilt die Aufenthaltsverordnung.
Ausländerbehörde Dienstleistungen
Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind u. a. Asylrecht, Asylverfahren, Abschiebungen und Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Au-Pair-Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel, Duldung, Einbürgerungsverfahren, Freizügigkeitsbescheinigung, elektronischer Aufenthaltstitel, Integrationskurs, Zurückschiebung, Einladungserklärung, Verlängerung des Aufenthaltstitels und Beratung bei Asyl-, Aufenthalts- und Einbürgerungsangelegenheiten entspr. EU-Freizügigkeitsgesetz, Aufenthaltsgesetz und Zuwanderungsgesetz.
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